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PRESSEMITTEILUNG

Pflegereform: Sparpaket trifft Eltern von Kindern mit Behinderung hart

bvkm kritisiert die Abschaffung flexibler Entlastungsleistungen

Düsseldorf, 5. Oktober 2026. Für den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) stellt das am 30. September 2026 von der Bundesregierung beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) einen enormen Rückschritt für pflegende Angehörige dar. Insbesondere wirkt sich die Abschaffung der flexiblen Entlastungsleistungen verheerend für Eltern von Kindern mit Behinderung aus.

„Wer ohne Pause pflegt, wird schnell selbst zum Pflegefall“, erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. „Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen deshalb dringend immer wieder Auszeiten und sind darauf angewiesen, dass die Pflege ihres Kindes in dieser Zeit durch vertraute Bezugspersonen sichergestellt wird.“

Genau hier aber setzt das PNOG den Rotstift an: Der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, mit dem pflegende Angehörige derzeit ganz flexibel und unkompliziert eine Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind, wird gestrichen, ohne dass es hierfür im PNOG einen adäquaten Ersatz gibt. „Entlastungsleistungen sind für pflegende Angehörige enorm wichtig, um ihre Gesundheit und Pflegebereitschaft zu erhalten“, bekräftigt Beate Bettenhausen. „Wer hier spart, schwächt die häusliche Pflege, schafft neue teure Folgeprobleme und fährt das Pflegesystem, das zum größten Teil von den pflegenden Angehörigen getragen wird, auf Dauer an die Wand.“

Der bvkm fordert deshalb, die derzeitigen flexiblen Entlastungsleistungen zu erhalten und endlich ausreichende Kapazitäten in der stationären Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Hintergrund

Der bvkm fordert echte Entlastung für pflegende Angehörige: Angehörige:

  • durch die Beibehaltung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages,
  • durch die flexiblere Einsetzbarkeit des geplanten neuen Sozialraumbudgets, insbesondere die Ermöglichung, dieses für eine längere Auszeit anzusparen,
  • durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen,
  • durch die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Weiterführende Informationen 

bvkm-Musterschreiben: Mit einer Musterbrief-Aktion hatte der bvkm pflegende Eltern im Sommer dazu aufgerufen, den Abgeordneten des Bundestages klarzumachen, dass ein Kurswechsel bei der Pflegereform dringend erforderlich ist.

Stellungnahme: Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf des PNOG hatte der bvkm am 10. Juni 2026 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Die Pressemitteilung steht auch als Download zur Verfügung.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert. www.bvkm.de
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