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Wesentliche Teile der Reform beruhen auf Einsparungen – auf Kosten von Pflegebedürf-tigen und ihren Familien. „Dieses Gesetz ist eine massive Zumutung für pflegende Ange-hörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch das Pflegeneuordnungsgesetz deutlich verschlechtert und stellt einen Rückschritt dar“, kritisiert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Namen der Fachverbände. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind die geplanten Kürzun-gen verheerend.
„Wer die Pflegebereitschaft von Angehörigen unterstützen will, darf nicht gleichzeitig die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung kürzen“, erklärt Bettenhausen. „Meist sind es Müt-ter, die ihre Berufstätigkeit einschränken oder oftmals sogar aufgeben müssen. Noch mehr als bisher droht ihnen die Altersarmut“, so Bettenhausen weiter.
Die Fachverbände kritisieren außerdem massive Einschnitte bei den Leistungen zur Ent-lastung pflegender Angehöriger. Das bisherige Pflegegeld soll in ein neues Entlastungs-budget überführt werden. In der Gesetzesbegründung ist dabei von einer „ausgabenneut-ralen" Erhöhung die Rede. In Wahrheit ist das Gegenteil der Fall: Gleichzeitig wird der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro) gestrichen – ein Betrag, mit dem Eltern unkompli-ziert Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Zusätzlich entfällt der monatliche Be-trag für Pflegehilfsmittel (42 Euro). Beide Leistungen sollen künftig aus dem neuen Entlas-tungsbudget finanziert werden. Unterm Strich bleibt deutlich weniger Geld für Pflege und Entlastung.
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